Als minderjährige Person als DJ in Diskotheken in Leipzig auftreten?

Das arbeiten in einer Diskothek in Leipzig ist an bestimmte rechtliche Vorgaben geknüpft. Aus diesem Wunsch wird keine Realität, denn dieses arbeiten als DJ würde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Inhaber einer Diskothek sind außerdem verpflichtet auf das Jugendarbeitsschutzgesetz zu achten. Als minderjähriger kann man vielleicht einmal zur Probe hier Songs spielen und sich in dieser Arbeit üben, jedoch im realen Betrieb einer Discothek oder eines Club ist rechtlich nichts zu machen. Auch wenn dieser Job wie ein Hobby gesehen wird, dann gelten im realen Betrieb eines Club in Leipzig und jeder anderen Stadt in Deutschland klare Regeln. Hier gibt es auch nicht die Möglichkeit eine Sondervereinbarung zu treffen oder sich etwa eine Sondergenehmigung erteilen zu lassen. Leider kann man als minderjähriger DJ nicht arbeiten, sondern man muss auch in Leipzig abwarten, bis man Volljährigkeit erreicht hat. Eine weitere Argumentation ergibt sich aus den Musik Wünschen, denn man muss sich als Jugendlicher auch fragen, ob man den Musik Geschmack der Gäste trifft und so sollte man zunächst erst einmal üben. Es ist also unwahrscheinlich, dass Club- oder Diskotheken Besitzer einen Jugendlichen engagieren, damit er hier als DJ arbeitet.